Sie möchten Mitglied der Freien Demokratischen Partei werden und damit Ihren persönlichen Beitrag für einen bürgerlichen Neuanfang in Sachsen und Deutschland leisten?
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt.
Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. Die im Wege der Selbsteinschätzung festgelegte Beitragshöhe bleibt für das Mitglied verbindlich und dient zur Feststellung von etwaigen Beitragsrückständen, so lange das Mitglied nicht gegenüber dem Schatzmeister auf Grund einer neuen Selbsteinschätzung eine andere Beitragshöhe mitteilt. Eine rückwirkende Senkung des Mitgliedsbeitrages ist unzulässig.
Nach folgender EURO-Einkommensstaffel sind monatlich mindestens zu entrichten:
Bruttoeinkünfte monatlich Mindestbeitrag monatlich
In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen
Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag
(3) Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag abweichend von der Regelung des Absatzes (2) festzusetzen. Dies gilt bei entsprechendem Nachweis auch für Mindestbeiträge von Mitgliedschaftsbewerbern.
Die FDP verarbeitet die in diesem Aufnahmeantrag enthaltenen Angaben zur Person für ausschließlich interne Zwecke der Partei.Nach §3 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 bedarf dies Ihrer vorherigen schriftlichen Einwilligung, die Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft in der FDP erteilen. Es wird zugesichert, daß Ihre Daten unter strikter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
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