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Spenden

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Politische Arbeit braucht neben überzeugenden Ideen und engagierten Personen immer auch finanzielle Mittel, um die Wählerinnen und Wähler über diese beiden Dinge informieren zu können.
In diesem Jahr haben wir zu drei Wahlterminen die Chance und auch die Pflicht, für unsere Ideen zu werben. Bitte unterstützen Sie uns dabei mit Ihrer Spende.

Unterstützen Sie die FDP-Dresden

Einzugsermächtigung

Selbstverständlich steht Ihnen auch die Möglichkeit der Einzugsermächtigung zur Verfügung. Laden Sie dazu das folgende Formular zum Ausfüllen herunter und senden Sie es per Fax an die Nummer: 0351/ 665 765 26 oder per Post an:
FDP Kreisverband Sachsen
Radeberger Straße 51
01099 Dresden

Einzugsermaechtigung.pdf

Steuerliche Hinweise

Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.