Wegen der Auslage eines roten Teppichs im Eingangsbereich des Dresdner Hilton am Neumarkt erhielt das Hotel kürzlich einen Bußgeldbescheid über 35 Euro. Grund dafür ist die gegen die Stimmen der FDP im Jahr 2006 beschlossene Satzung über Anforderungen an Anlagen der Außenwerbung im Gebiet des Neumarktes (Werbe- und Gestaltungssatzung G 08).
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion, Holger Zastrow:
„Dresden macht sich mit dieser Provinzposse lächerlich. Die Gestaltungssatzung für den Neumarkt ist ein unnötiges bürokratisches Monstrum, das unternehmerische Freiheiten einschränkt und kontraproduktiv für die Attraktivität des Neumarktes ist.
Seit Einführung der Satzung haben wir Jahr für Jahr immer neue Überraschungen erlebt. Die Phantasie übereifriger Beamter kennt offenbar keine Grenzen, wenn es darum geht, die `Möglichkeiten´ der Satzung zum Nachteil von Gastronomen, Hoteliers, Händlern und Gewerbetreibenden auszuschöpfen. Nach dem Streit um den `Tempo-Fritz´ und den seit einem Jahrzehnt etablierten Weihnachtsmarkt in der Münzgasse ist das Bußgeld für den roten Teppich nur ein weiterer trauriger Höhepunkt in der Geschichte der Satzung.
Diese Satzung muss so schnell wie möglich wieder abgeschafft werden, wenn der Neumarkt zu einem lebendigen und attraktiven Tourismusmagneten werden soll. Dazu gehören Sitzgelegenheiten, Brunnen und Pflanzen genau so, wie die Möglichkeit zur Werbung auf Sonnenschirmen und an Gebäudefronten, so wie es bis zur Zerstörung des Neumarktes im Jahr 1945 üblich war."
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